In der heutigen FAZ stehen auf Seite 18 zwei interessante Artikel direkt nebeneinander: „Wirecard-Gläubiger unter sich“ und direkt daneben „Wir werden keine große Insolvenzwelle sehen. Beratungsgeschäft von PWC nimmt wieder Fahrt auf“.
Es ist noch nicht so lange her, da wurde es Wirtschaftsprüfern untersagt, Unternehmensberatung zu betreiben. Die Gründe waren nachvollziehbar und stichhaltig. Sind denn die Insolvenz von Arthur Andersen und ihre Ursachen schon vergessen? Zu Recht fordert die Bundesregierung erneut, dass dort eine klare Trennung vollzogen wird.
Denn schließlich werden Wirtschaftsprüfer amtlich bestellt und sind, auch wenn sie von ihren Klienten beauftragt werden, verpflichtet, ein eigenverantwortliches, objektives Urteil über die Vertrauenswürdigkeit eines Jahresabschlusses abzugeben. Warum sollen die, die bei der Prüfung von Wirecard versagt haben, einfach weitermachen dürfen wie bisher?
PWC hat dafür laut FAZ kein Verständnis. Wie auch? In der Beratung gibt es seit vielen Jahren eine Grunderkenntnis, die sich immer wieder bestätigt: Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen, ob ihnen das gefällt.
Jedes Unternehmen sollte sorgfältig darauf achten, ob sich externe Dienstleistungen beliebig kombinieren lassen. Compliance muss immer an erster Stelle stehen!
Dr.-Ing Ralf Feierabend
Geschäftsführender Gesellschafter von ConMoto