ConMoto und die Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft (MKRG) beraten beim Aufbau eines effizienten Compliance Systems.
Zu Beginn der Entwicklung in den 90er Jahren war das Thema Compliance ein ausschließlich bankenspezifisches. Es ging darum, Finanztransaktionen übereinstimmend mit den gesetzlichen Anforderungen abzuwickeln. Im Zentrum standen vor allem das Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht, ergänzt um den Persönlichkeits- und Datenschutz. Der Praxis, Geschäftsprozesse systematisch rechtlich einwandfrei zu gestalten, folgten dann, getrieben vom europäischen Vergaberecht, die öffentlichen Auftraggeber. Verstärkt durch die bekannt gewordenen Vertriebskartelle, wie dem Schienen-, Farb- und Aufzugskartell, wurden Abteillungen zur Korruptionsbekämpfung ins Leben gerufen. Parallel dazu haben auch große Industriekonzerne begonnen Compliance Systeme einzuführen. Die ConMoto Consulting Group hat im Rahmen von Optimierungsprojekten bei unseren Kunden maßgeblich bei der Aufdeckung von einigen, auch internationalen Kartellen mitgewirkt.
Das Thema Compliance hat sich also auf den industriellen Handel ausgedehnt und umfasst alle Mitarbeiterbereiche. Im Vordergrund steht dabei die nachhaltige Implementierung von Prozessen zur Sicherstellung eines der Unternehmensgröße angemessenen Compliance Systems. Die Folgen von nicht funktionierenden Compliance Prozessen werden aktuell bei prominenten Beispielen offenkundig. So haben die Unternehmen zwar große Anstrengungen in den Bereichen Einkauf und Vertrieb unternommen, aber im Bereich Produktenentwicklung und Produktion der Gestaltung von regelkonformen Prozessen nicht in ausreichendem Umfang Rechnung getragen. Die wirtschaftlichen Folgen sind derzeit noch nicht absehbar, werden aber in die Milliarden gehen.
Zur Vermeidung eines jeden vorhersehbaren und vermeidbaren Schadens für die Gesellschaft erfordert es die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§43 GmbHG) ein Compliance System vorzuhalten. Die Geschäftsführung ist verpflichtet bei jeder unternehmerischen Entscheidung ein Handeln zum Wohle des Unternehmens nachzuweisen zu können.
Schon fahrlässiges Verhalten der Unternehmensführung durch
- Unterlassen von erforderlichen Maßnahmen,
- Vermeidung von Zuwiderhandlungen,
- Verstößen gegen Pflichten, die mit Strafe bedroht sind,
- Verhinderung durch gehörige Aufsicht und Überwachung
führen zu Straf- und Ordnungswidrigkeiten. Derzeit bestehen für Unternehmen in Deutschland über 11.000 derartiger Pflichten. Dabei kommt es nicht drauf an, dass der Unternehmensführer einen jeweiligen Verstoß etwa gekannt hat, oder hätte beeinflussen können. Für die individuelle Haftung genügt das Fehlen eines Präventionssystems und damit von definierten Prozessen. Auch bei bestehenden Compliance Systemen stellt sich regelmäßig die Frage nach deren Effizienz:
- Woraus besteht das Compliance Managementsystem?
- Wie ist die Compliance Kultur im Unternehmen etabliert?
- Ist das Compliance Office ausschließlich intern/extern besetzt?
- Wie sind die Aufgaben des Compliance Office definiert?
- Wie sind die Berichte des Compliance Office inhaltlich/turnusmäßig gestaltet?
- Wer ist Empfänger der Berichte?
- Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen Fachabteilungen und Compliance Office ab?
- Steht der Aufwand für Compliance in einem angemessenen Verhältnis zur Unternehmensgröße?
ConMoto unterstützt Sie bei der Definition und Implementierung von Compliance Prozessen in allen Wertschöpfungsbereichen, vom Einkauf über Produktentwicklung und Produktion bis hin zum Vertrieb. Die ConMoto Experten identifizieren pragmatisch die wirtschaftlichen Risiken in den Prozessen und reduzieren deren Komplexität. Unsere Berater haben langjährige Industrieerfahrung in der Gestaltung effizienter Prozesse. Dabei arbeitet ConMoto Hand in Hand mit Ihren Hausjuristen bzw. mit unserem Partner, der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf. Die MKRG ist auf die Implementierung und Betreuung von Compliance Systemen spezialisiert. Dabei werden alle hier wesentlichen Rechtsgebiete wie z.B. Anti – Korruption, Kartellrecht, Datenschutz, arbeitsrechtliche Compliance etc. abgedeckt. Die Experten von MKRG sind seit Jahren für namhafte Unternehmen als externe Ombudsmänner und Chief Compliance Officer tätig (www.mkrg.com).